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   AG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 29 C 903/21 (19))   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29764
AG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 29 C 903/21 (19)) (https://dejure.org/2022,29764)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.04.2022 - 29 C 903/21 (19)) (https://dejure.org/2022,29764)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. April 2022 - 29 C 903/21 (19)) (https://dejure.org/2022,29764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Verwechslung - Kein Vertrag zustande gekommen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Vertrag mit dem Strom-Grundversorger bei Verwechslung der Zählernummer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Vertrag mit Strom-Grundversorger bei Verwechslung der Zählernummer durch den Immobilienverwalter - Die Entscheidung ist rechtskräftig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 217/10

    Stromversorgung: Anwendbarkeit der Regelung über die Ersatzversorgung bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 29 C 903/21
    Der Vertragsschluss erfolgt dann durch konkludente Erklärungen bzw. konkludente Annahme einer Realofferte, siehe § 2 Abs. 2 StromGVV (BGH, Urt. v. 6.7.2011, VIII ZR 217/10, juris, Rn. 16).
  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 19 U 140/03

    Zustandekommen eines Stromlieferungsvertrages

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 29 C 903/21
    Die Entnahme von Strom kann folgerichtig auch dann nicht als Annahme einer Realofferte des Gebietsversorgers zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrages ausgelegt werden, wenn der Abnehmer einen Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten abgeschlossen hat, dieser jedoch ohne Kenntnis des Abnehmers den Strom tatsächlich nicht liefert (OLG Hamm, NJOZ 2005, 31, Leitsatz, zit. nach beck-online).
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